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   OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07   

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https://dejure.org/2008,4485
OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07 (https://dejure.org/2008,4485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2008 - 17 U 223/07 (https://dejure.org/2008,4485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 17 U 223/07 (https://dejure.org/2008,4485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine Gemeinde auf Ersatz eines Refinanzierungsschadens wegen Nichteintritts in einen Darlehensvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Ersatz eines Refinanzierungsschadens wegen Nichteinhaltung darlehensvertraglicher Verpflichtungen; Möglichkeit einer wirksamen Verpflichtung des Darlehensnehmers gegenüber einem Dritten bezüglich der Nichtausübung eines gegenüber dem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darlehensnehmer - Verzicht auf Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 489 Abs. 1; ; BGB § 489 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 489 Abs. 1; BGB § 489 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschränkung des Kündigungsrechts eines Darlehensnehmers Dritten gegenüber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Darlehensnehmer können gegenüber Dritten wirksam auf ihr Kündigungsrecht aus § 489 Abs.1 BGB verzichten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1171
  • WM 2008, 1551
  • BKR 2009, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    a) Der der Klägerin durch den Pflichtverstoß der Beklagten entstandene und durch die Klägerin nach der Aktiv-Passiv-Methode (zu ihrer Zulässigkeit BGHZ 136, 161; BGH WM 2001, 20; WM 1997, 1799) berechnete Refinanzierungsschaden als Differenz zwischen den darlehensvertraglich zu zahlenden Zinsen und der Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge ist in Höhe von 269.419,31 EUR grundsätzlich unstreitig.

    Diesem Wegfall des Darlehensrisikos war durch einen prozentualen Abschlag Rechnung zu tragen (BGH WM 1997, 1747; WM 2005, 322; WM 2001, 20).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    a) Der der Klägerin durch den Pflichtverstoß der Beklagten entstandene und durch die Klägerin nach der Aktiv-Passiv-Methode (zu ihrer Zulässigkeit BGHZ 136, 161; BGH WM 2001, 20; WM 1997, 1799) berechnete Refinanzierungsschaden als Differenz zwischen den darlehensvertraglich zu zahlenden Zinsen und der Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge ist in Höhe von 269.419,31 EUR grundsätzlich unstreitig.

    Diesem Wegfall des Darlehensrisikos war durch einen prozentualen Abschlag Rechnung zu tragen (BGH WM 1997, 1747; WM 2005, 322; WM 2001, 20).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    a) Der der Klägerin durch den Pflichtverstoß der Beklagten entstandene und durch die Klägerin nach der Aktiv-Passiv-Methode (zu ihrer Zulässigkeit BGHZ 136, 161; BGH WM 2001, 20; WM 1997, 1799) berechnete Refinanzierungsschaden als Differenz zwischen den darlehensvertraglich zu zahlenden Zinsen und der Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge ist in Höhe von 269.419,31 EUR grundsätzlich unstreitig.
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Diesem Wegfall des Darlehensrisikos war durch einen prozentualen Abschlag Rechnung zu tragen (BGH WM 1997, 1747; WM 2005, 322; WM 2001, 20).
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Zwar handelt es sich bei den beiden von der Beklagten in derselben Urkunde mit der Klägerin und mit der GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen um ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB, bei dem auch nicht anzunehmen ist, dass die Beklagte die eine Vereinbarung ohne die andere eingegangen wäre (vgl. zur Anwendung des § 139 BGB auf Vereinbarungen mit verschiedenen Personen BGH NJW 1992, 3237; NJW-RR 1998, 1346; WM 1966, 899).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Zwar handelt es sich bei den beiden von der Beklagten in derselben Urkunde mit der Klägerin und mit der GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen um ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB, bei dem auch nicht anzunehmen ist, dass die Beklagte die eine Vereinbarung ohne die andere eingegangen wäre (vgl. zur Anwendung des § 139 BGB auf Vereinbarungen mit verschiedenen Personen BGH NJW 1992, 3237; NJW-RR 1998, 1346; WM 1966, 899).
  • OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Zwar handelt es sich bei den beiden von der Beklagten in derselben Urkunde mit der Klägerin und mit der GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen um ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB, bei dem auch nicht anzunehmen ist, dass die Beklagte die eine Vereinbarung ohne die andere eingegangen wäre (vgl. zur Anwendung des § 139 BGB auf Vereinbarungen mit verschiedenen Personen BGH NJW 1992, 3237; NJW-RR 1998, 1346; WM 1966, 899).
  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredittilgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
  • OLG Köln, 12.08.1998 - 13 U 86/97

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
  • BGH, 14.12.2021 - XI ZR 72/20

    Vorzeitige Kündbarkeit eines von der Landesbank an einen Wasserverband gewährten

    a) Teilweise wird die Anwendbarkeit des § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB auf andere als die ausdrücklich benannten Rechtsträger mit der Begründung verneint, die Bereichsausnahme sei aufgrund der vom Gesetzgeber bewusst gewählten enumerativen Regelungstechnik eng auszulegen und einer wortlautübersteigenden oder analogen Anwendung nicht zugänglich (vgl. OLG Karlsruhe BKR 2009, 80, 81; LG Nürnberg-Fürth ZIP 2015, 1870, 1871 f.; LG München I ZIP 2015, 2360, 2363; Mülbert in Staudinger BGB, Neubearb. 2015, § 489 Rn. 74; Seifert in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 489 Rn. 30; C. Weber in BeckOGK BGB, Ed. 1.9.2021, § 489 Rn. 78).
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2021 - 7 O 252/20
    Zwar handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift und die Auflistung in § 489 Abs. 4 S. 2 BGB wird teilweise als abschließend angesehen (so zum Beispiel OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2008 - 17 U 223/07; vgl. auch Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 79. Auflage 2020, § 489 Rn. 13).
  • LG Hamburg, 24.05.2013 - 303 O 135/09

    Sale-and-Lease-Back-Vertrag über ein Neubauvorhaben: Zinsanspruch des

    Die Aufzählung in § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB (a.F.) ist nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum abschließend (vgl. OLG Karlsruhe v. 03.06.2008, 17 U 223/07, Rn. 14 - juris; Weidenkaff in: Palandt, 70. Aufl. 2011, § 489 Rn. 13; Saenger in: Erman, 13. Aufl. 2011, § 489 Rn. 13; bereits zu § 609a BGB Häuser in: Soergel, Bd. 4/1 (1997), § 609a Rn. 20; differenzierend Berger in: Münchener Kommentar z. BGB, 6. Aufl. 2012, § 489 Rn. 21 m.w.N.).
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